[443]Postregal, das den Gewerbebetrieb von Privatpersonen ausschließende Recht des Staates, Posten einzurichten und zu unterhalten; das Postwesen gilt heute als ein Zweig der Staatsverwaltung. (S. auch Postzwang.)
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 443.