Rückrechnung

[568] Rückrechnung, Retourrechnung, Ricambiorechnung, die Rechnung, die im Wechselregreß der Regreßnehmer über den Betrag seiner Regreßforderung aufstellt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 568.
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