Retourrechnung

[521] Retourrechnung, im Wechselrecht die Berechnung der Regreßsumme (s. Regress) bei einem wegen Nichtzahlung zurückkehrenden Wechsel, oft erhoben durch einen Retourwechsel (s. Wechsel).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 521.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika