[568]Rückrechnung, Retourrechnung, Ricambiorechnung, die Rechnung, die im Wechselregreß der Regreßnehmer über den Betrag seiner Regreßforderung aufstellt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 568.