Reichsbank

[507] [507] Reichsbank, Deutsche, 1. Jan. 1876 errichtetes Bankinstitut mit dem Hauptsitz in Berlin, eine öffentliche Anstalt des Reichs mit der Eigenschaft einer jurist. Person, Grundkapital 180 Mill. M in 100.000 Anteilen; untersteht dem Reichskanzler und unter ihm dem Reichsbankdirektorium (Präsident und sechs Mitglieder); die Aufsicht führt das Bankkuratorium (Reichskanzler und vier Mitglieder). Zahlreiche Reichsbankhauptstellen, Reichsbankstellen und Reichsbanknebenstellen, Warendepots der Deutschen R.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 507-508.
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