[510]Reichswährung, die durch Gesetz vom 9. Juli 1873 eingeführte Währung im Deutschen Reiche, wonach die Mark (s.d.) Münzeinheit ist, sowie die in diesem System geprägten Gold- und Silbermünzen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 510.