Ruder

[568] Ruder, unseemännisch Steuer, Vorrichtung zum Steuern des Schiffs, ist um eine senkrechte Achse drehbar am Hinter- oder auf Einschraubenschiffen am Rudersteven mit Fingerlingen in die Ösen der Ruderscheren aufgehängt, sein Kopf reicht durch eine runde Öffnung im Heck (Ruderkoker oder Hennegatt) in das Schiff hinein nach oben, wo die Pinne (s.d.) oder das Joch (s.d.) aufgesetzt und durch Ketten oder Stahl- oder Ledertaue das Steuerreep mit der Steuermaschine oder dem Rad in Verbindung gebracht wird, durch die das R. gedreht (»gelegt«) wird. Das Blatt bietet dem Wasser Widerstand und zwingt das Schiff nach der Seite sich zu drehen, nach der das R. gelegt ist. Balance-R. sind so gebaut, daß ein Teil des Blattes vor der Drehachse liegt. Rudersmann oder Mann am R., Rudergänger, der steuernde Matrose (S. auch Riemen.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 568.
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