[630] Schiffahrtsschulen, Navigationsschulen, Lehranstalten, auf denen die Schiffahrtskunde (s. Nautik) gelehrt wird. Die Aufnahme in die S. setzt eine bestimmte Seefahrtszeit voraus. Schifferschulen bereiten zur Schifferprüfung, Steuermannsschulen zur Steuermannsprüfung vor. Vorschulen in einzelnen deutschen Bundesstaaten.