Schiffahrtsverträge

[630] Schiffahrtsverträge, Verträge zwischen zwei Staaten zur Erleichterung der wechselseitigen Schiffahrt durch Beseitigung von Abgaben und Formalitäten, auch Ermäßigung von Zöllen. Über die Handels- und S. des Deutschen Reichs s. Beilage: Staatsverträge.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 630.
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