Schiffsjournal

[630] Schiffsjournal, Logbuch, das gesetzlich (Handelsgesetzb. §§ 519 fg.) vorgeschriebene Tagebuch für Schiffe, in das alle Vorgänge auf der Seereise (Witterung, der gesteuerte Kurs, Peilungen, Unfälle etc.) einzutragen sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 630.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika