Schiffsjungen

[630] Schiffsjungen, die Lehrlinge auf Schiffen, welche Seeleute werden wollen, werden bei der Handelsmarine nach 2-3 Jahren zu Leichtmatrosen befördert. In der deutschen Kriegsmarine werden die S. mit 151/2 Jahren (nicht jünger als 141/2 und nicht älter als 18) eingestellt, 1 Jahr auf Schiffsjungenschulschiffen, dann 1/2 Jahr bei der Schiffsjungendivision in Friedrichsort infanteristisch ausgebildet. [630] Nach Beendigung der Landausbildung werden sie zu Matrosen oder Torpedomatrosen ernannt. Dienstzeit 9 Jahre (11/2 Jahr als S., 3 Jahre gesetzliche Dienstzeit und 41/2 für die Ausbildung). Ein S. kann Boots- oder Steuermann, Feuerwerks-, Torpeder-, Zeugoffizier oder Zahlmeister werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 630-631.
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