Schiffsklassifikation

[631] Schiffsklassifikation, Feststellung des Grades (der Klasse) der Seefähigkeit eines Handelsschiffes; sie bildet die Grundlage für die Höhe der Seeversicherungsprämie und wird von privaten Klassifikationsgesellschaften (in Deutschland der Germanische Lloyd Berlin, in England Lloyds, internationales Bureau Veritas) ausgeübt, die Klassifikationszertifikate ausstellen, Vorschriften für Neubau und Ausbesserung von Schiffen erlassen und die Ausführung durch Sachverständige überwachen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 631.
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