Schlachtsteuern

[635] Schlachtsteuern, Fleischsteuern, Verbrauchsabgaben auf Fleisch- und Fleischwaren; in einzelnen deutschen und franz. Städten als Gemeindesteuer (Oktroi, Akzise), in Sachsen und Württemberg als Übergangsabgabe, in Österreich-Ungarn, Griechenland und den Niederlanden als staatliche S. bestehend.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 635.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: