Schutzbrief
[660] Schutzbrief, die vom Staatsoberhaupt urkundlich erteilte Zusicherung eines besondern Schutzes (z.B. früher der Juden); auch die Urkunde, durch die das Deutsche Reich den Häuptlingen und kaufmännischen Unternehmungen in seinen Schutzgebieten seinen Machtschutz gewährte.