Schutzbrief

[660] Schutzbrief, die vom Staatsoberhaupt urkundlich erteilte Zusicherung eines besondern Schutzes (z.B. früher der Juden); auch die Urkunde, durch die das Deutsche Reich den Häuptlingen und kaufmännischen Unternehmungen in seinen Schutzgebieten seinen Machtschutz gewährte.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 660.
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