Schutzbrief

[483] Schutzbrief (Geleitsbrief), landesherrliche Urkunde, worin einer Person od. Gesellschaft Schutz gegen Angriffe u. Beunruhigungen versprochen wird. Derartige S-e bedurften sonst in vielen Ländern bes. die Juden (daher Schutzjuden), um ein beschränktes Domicil zu erlangen. Andere Veranlassungen zu Ausstellung von S-en kommen im Strafproceß bei Ertheilung des freien Geleites an einen flüchtigen Verbrecher (s.u. Salvus conductus), im Krieg bei Ertheilung eine Sauvegarde (s.d.) u. bei drobendem Concurs eines Gläubigers durch Ausfertigung eines Anstandsbriefes (s.u. Moratorium) vor.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 483.
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