[702] Siegelmäßigkeit, die Befugnis, ein eigenes Siegel zur Bekräftigung der Urkunden zu führen; im rechtsrhein. Bayern noch bis 1861 Vorrecht des Adels, der höhern Staatsbeamten und Offiziere (Siegelgenossen).
Herder-1854: Siegelmäßigkeit
Meyers-1905: Siegelmäßigkeit