Siegelmäßigkeit

[702] Siegelmäßigkeit, die Befugnis, ein eigenes Siegel zur Bekräftigung der Urkunden zu führen; im rechtsrhein. Bayern noch bis 1861 Vorrecht des Adels, der höhern Staatsbeamten und Offiziere (Siegelgenossen).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 702.
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