Siegel

[702] Siegel (lat. sigillum), Abdruck eines Stempels in eine weichere Masse, dient teils zum Verschluß von Briefen, teils zur größern Bekräftigung von Urkunden. Die Aufbewahrung der Staats-S. war im frühern Deutschen Reich dem Erzbischof von Mainz als Erzkanzler anvertraut (s. Kanzler). Inhaber des großen Staats-S., Großsiegelbewahrer, ist in Frankreich (Garde des sceaux) der Justizminister, in England (Lord keeper of the Great Seal) der Lordkanzler. – Siegelkunde oder Sphragistik, die Kenntnis der Siegel, bes. der Urkundensiegel. – Vgl. Grotefend (1875), Seyler (1894).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 702.
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