Sparkassen

[735] Sparkassen, gemeinnützige, unter Garantie des Staates oder der Gemeinden stehende Anstalten zur Annahme und Verzinsung von Ersparnissen, die dem Eigentümer auf dessen Verlangen sofort oder nach kurzer Kündigungsfrist zurückgezahlt werden; in neuerer Zeit sind auch Schul-S. (begründet 1866 durch Laurent in Gent) sowie Post-S. (s.d.) in verschiedenen Ländern eingeführt worden. Pfennig-S., den engl. Pennybanken nachgebildet (seit 1880 in Darmstadt), sammeln kleinste Beträge (10 Pf, 5 Pf) durch aufgeklebte Sparmarken (s.d.). – Vgl. C. Roscher, »Post-S. und Lokal-S. in Deutschland« (1885); Seedorff, »Die Sparkassenbuchführung« (1887); Senckel, »Die Einrichtungen der deutschen Schul- und Jugend-S.« (1892); Seidel (Bd. 1, 1896), Vigelius (1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 735.
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