[749] Staatswissenschaften, diejenigen Wissenschaften, welche den Staat zum Ausgangs- und Zielpunkt nehmen; vorbereitende S. sind Statistik, Gesellschaftswissenschaft und Nationalökonomie, eigentliche S. Staatsrecht und Politik, woran sich Völkerrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre (Polizei) und Finanzwissenschaft schließen.