[784]Subdiakŏnus (lat.-grch.), in der kath. Kirche der unterste Grad der höhern Weihen; in der evang. Kirche der zweite Hilfsprediger an einer Kirche; Subdiakonāt, dessen Amt und Würde.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 784.