[29] Subdiakönus, Gehülfe der Diakonen, welcher dazu eine Weihe empfing. Die Subdiakonen bestanden in der Römischen u. Afrikanischen Kirche schon in der Mitte des 3., in Spanien u. im Orient in dem 4. Jahrh. Seit dem 13. Jahrh. gehört der Subdiakonat in der Lateinischen Kirche zu den höheren Weihen. Der S. in der Katholischen Kirche hat die für das Meßopfer nöthigen Gegenstände zu bereiten u. zu reinigen, in der feierlichen Messe die Epistel zu singen, kann nicht mehr in den Laienstand zurücktreten u. muß ehelos bleiben. Gegenwärtig ist der Stand des S. in der Regel nur eine Übergangs- u. Durchgangsstufe zum Priesterthum, u. seine Obliegenheiten werben von Priestern u. Laien erfüllt. Zur Subdiakonusweihe berechtigt jetzt nur das angetretene 22. Lebensjahr. Auch in der Protestantischen Kirche kommen Subdiakonen vor, wo sie den Rang nach den Diakonen haben od. bloße Hülfsprediger sind.