Suspendieren

[792] Suspendieren (lat.), zeitweilig einstellen, aufheben; auf einige Zeit des Amtes entsetzen; aufschieben; Suspension, Aufschub, Unterbrechung; vorläufige Dienstentsetzung; suspensīv, aufschiebend; suspensive Rechtsmittel hindern die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Urteils; Suspensivbedingung, s. Bedingung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 792.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika