[792] Suspendieren (lat.), zeitweilig einstellen, aufheben; auf einige Zeit des Amtes entsetzen; aufschieben; Suspension, Aufschub, Unterbrechung; vorläufige Dienstentsetzung; suspensīv, aufschiebend; suspensive Rechtsmittel hindern die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Urteils; Suspensivbedingung, s. Bedingung.