Treuhänder

[861] Treuhänder, Vertrauensmann, Testamentvollstrecker; nach dem Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 der bei Hypothekenbanken von der Aufsichtsbehörde zu bestellende Vertreter der Interessen der Pfandbriefgläubiger.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 861.
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