[861]Treuhänder, Vertrauensmann, Testamentvollstrecker; nach dem Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 der bei Hypothekenbanken von der Aufsichtsbehörde zu bestellende Vertreter der Interessen der Pfandbriefgläubiger.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 861.