[919] Veto (lat., »ich verbiete«), im alten Rom die Formel, mit welcher die Volkstribunen Senatsbeschlüsse für ungültig erklärten; daher Befugnis jemandes, durch seinen Widerspruch einen Beschluß unwirksam zu machen; in konstitutionellen Staaten steht dem Regenten der Volksvertretung gegenüber entweder ein unbedingtes, absolutes V., oder nur ein beschränktes, suspensives V. zu. (S. auch Liberum Veto.)
Brockhaus-1911: Liberum Veto