Urfehde

[894] Urfehde (Urphede), früher das eidliche Versprechen, wegen erlittener Verletzung, Haft oder Folter keine Wiedervergeltung üben, auch das Land, aus dem man verwiesen worden, nicht wieder betreten zu wollen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 894.
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