Haft

[744] Haft, entweder Strafe (einfache Freiheitsentziehung, 1 Tag bis zu 6 Wochen, beim Zusammentreffen mehrerer Übertretungen bis zu 3 Monaten) oder Sicherungsmittel (s. Untersuchungshaft) oder Zwangsmittel gegen Zeugen, welche das Zeugnis ohne Grund verweigern, und gegen Schuldner, welche den Offenbarungseid nicht leisten wollen. (S. auch Festungshaft.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 744.
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