[915]Verrat, nach älterm deutschen Recht das treulose Handeln gegen Personen, denen man zu Treue verpflichtet ist, jetzt strafbar als Hochverrat (s.d.), Landesverrat (s.d.) und als Verletzung fremder Geheimnisse.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 915.