Vertretbare Sachen

[918] Vertretbare Sachen, fungible oder Quantitätssachen, bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Gewicht, Zahl, Maß bestimmt zu werden pflegen (Bürgerl. Gesetzb. § 91), wie Geld, Getreide etc. (S. auch Gattungskauf.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 918.
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