[951] Warenhäuser, Kaufhäuser, Großmagazine, selbständige große Erwerbsunternehmungen zur Durchführung des Kleinhandels; fassen eine große Zahl von Warengruppen verschiedenster Art unter der Leitung eines Unternehmers zusammen. W.-Steuern bestehen in Frankreich (1880), Sachsen (1896, Gemeindesteuer), Bayern (1898) und Preußen (1900), in den deutschen Staaten als Umsatzsteuer. – Vgl. Erhardt (1900), Steindamm (1903), Gehrig (1905).