Wartegeld

[865] Wartegeld, 1) Geld, welches derjenige bekommt, welcher ein bestimmtes Recht auf einen schon jetzt fälligen Geldbezug hat, aus äußeren Gründen dieses Geld aber noch nicht erhalten kann, z, B. eingeführt bei Postsendungen, welche nachgewiesener Maßen hätten ankommen sollen, aber nicht angekommen sind, als eine alsdann dem Adressaten zu zahlende einstweilige Abschlagszahlung, bis die Untersuchung über den Verbleib den abhanden gekommenen Products zu Ende geführt ist; 2) bes. ein Gehalt für den, welcher ohne sein Verschulden eine Anstellung aufgeben muß, welches er so lange bekommt, bis ihm eine neue angewiesen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 865.
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