[1015] Zäumung, Zaumzeug, zur Führung und Lenkung der Pferde, besteht aus dem Kopfgestell (s.d.) und den Zügeln, durch die auf das mit dem Kopfgestell verbundene Gebiß (s.d.) eingewirkt wird. Die Z. ist entweder Trense (s.d. und Abb. 1983 c-e) oder Kandare (s.d. und Abb. 1983 a-b). Zur Bearbeitung störrischer Pferde dient der Kappzaum (s.d.). – Vgl. Spohr (1888).