[1020] Zensūr (lat.), Prüfung, Beurteilung; auch s.v.w. Kirchenstrafe, bei den Römern Amt des Zensors (s.d.). Die Bücher-Z., eine Einrichtung, wonach alle Drucksachen vor der Veröffentlichung einem Zensor vorgelegt werden mußten und ohne dessen Genehmigung nicht ausgegeben werden durften, durch Bulle Leos X. 1515 zur Pflicht gemacht und seitdem von den weltlichen Herrschern nachgeahmt, zuerst in England 1694 abgeschafft, in Frankreich 1791-1805 aufgehoben, 1827 endgültig abgeschafft, in Deutschland 1848. In Rußland wurde die Z. 1906 nominell aufgehoben, besteht aber noch in veränderter Richtung fort. Die Theater-Z. hat sich fast überall erhalten.