[1020] Zent (mittellat. centena), Hundertschaft, in der altgerman. Gerichtsverfassung Unterabteilung des Gaus, Bezirk, ursprünglich wohl 100 freie Familien umfassend, unter einem Zentgrafen, welcher über kleinere Vergehen Recht sprach. Daher Z. s.v.w. Gericht (Hoher Z., höhere Kriminalgerichtsbarkeit), Zentgericht, Gericht für die bäuerliche Bevölkerung.