[1020] Zentralgenossenschaft, auch Genossenschaftsgenossenschaft, eine ausschließlich aus Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften als Mitgliedern bestehende Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft zum Zwecke des gemeinsamen Bezugs von notwendigen Bedürfnissen sowie zur Förderung und Unterstützung der Einzelgenossenschaften oder des Genossenschaftswesens überhaupt. [S. Beilage: ⇒ Genossenschaften.]