[532] Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs und unter unbeschränkter oder beschränkter Haftung der Mitglieder für Gesellschaftsschulden bezwecken (s. Genossenschaften).