Zwangskassen

[1039] Zwangskassen, die Organisationen der Arbeiterversicherung, die auf dem Versicherungszwang beruhen, dergestalt, daß gewisse Kategorien von Arbeitern zum Beitritt verpflichtet werden. Die beiden Hauptformen der Z. sind die Ortskrankenkasse und die Betriebs-oder Fabrikkrankenkasse.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1039.
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