[289] Aristokratie nennt man diejenige Staatsverfassung, nach welcher einem Stande insbesondere, oder gewissen Individuen aller Stände, der größte Einfluß auf die Regierung des Landes eingeräumt ist. Ihr entgegengesetzt ist die Demokratie (s. d.). In gleicher Beziehung spricht man von einer Aristokratie des Geldes, der Intelligenz, der Geistlichkeit u. s. w.