[463] Concordat D ie schriftliche Urkunde über einen Vergleich zwischen Kirche und Staat, oder zwischen dem Papste und einem weltlichen Fürsten. Nur die Vergleiche, welche der Papst als Oberhaupt der römischen Kirche, nicht aber die Verträge, welche er als weltlicher Regent schließt, nennt man Concordate.
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