[488] Convenienz, das Uebereinkommen, die Art und Weise der wechselseitigen Schicklichkeitsverhältnisse im Leben. Durch das Herkommen sind die betreffenden Regeln zu Gesetzen erhoben worden und der gebildete Mensch im geselligen Verbande darf gegen sie nicht ungestraft sündigen. Wenn sie hier und da vielleicht auch eiserne Fesseln anlegen, so ist auf der andern Seite ihre wohlthätige Wirkung auf die Geselligkeit, den Familienverband, auf Sitte, Anstand, Eintracht und eine richtige Stellung sim Leben unverkennbar. So gibt esz. B. Heirathen, die weniger aus einer wechselseitigen Neigung als aus Convenienz geschlossen werden. Convenienzheirathen. Es gibt höhere Rücksichten im Leben als das Verlangen des Herzens und die Befriedigung einer jugendlichen [488] Schwärmerei, die mit eiserner Nothwendigkeit hier das Opfer der Entsagung verlangen und dem Ehebündniß eine ernstere, oft das Wohl Vieler bezweckende Richtung geben. Standesverhältnisse, Verwandtschaft, Vermögensumstände erheischen oft eine Convenienzheirath, und es gehört Besonnenheit und Festigkeit des Charakters dazu, einem höhern Interesse das eigene, vorübergehende zu opfern.