Convenienz

[468] Convenienz, aus dem Französischen, heißt die von gewissen Verhältnissen und zu berücksichtigenden Umständen bedingte Angemessenheit, namentlich des Benehmens in höhern gesellschaftlichen Kreisen, für welches Gewohnheit und Herkommen gleich einer stillschweigenden Übereinkunft überall zum Theil sehr bestimmte Vorschriften ertheilen, daher man auch von Dem und Jenem sagt: es sei eine Foderung der Convenienz. Ferner wird Convenienzheirath eine nicht aus gegenseitiger Zuneigung, sondern blos in Berücksichtigung der äußerlichen Vortheile geschlossene Ehe genannt, welche beide Theile sich durch Vermögen, Verwandtschaft und andere Verhältnisse davon versprechen. Auch der Kaufmann versteht unter Convenienz nur den Vortheil, welchen ihm ein Geschäftsunternehmen verspricht und nach dem er beurtheilt, ob es ihm convenirt, d.h. rathsam scheint, darauf einzugehen oder nicht.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 468.
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