Durchlaucht

[241] Durchlaucht, dem Lateinischen serenus: hell, durchleuchtend, nachgebildet, der Titel fürstlicher und herzoglicher Personen, daher »fürstliche Durchlaucht« »herzogliche Durchlaucht.« Großherzoge führen den Titel »königliche Hoheit.« Karl IV. verlieh den Titel Durchlaucht zuerst den Kurfürsten, später erhielten ihn alle übrigen fürstlichen Personen.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 3. [o.O.] 1835, S. 241.
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