Fasten

[78] Fasten. Da die Enthaltung von kräftigen Nahrungsmitteln, besonders Fleischspeisen, ein Förderungsmittel für geistige Thätigkeit ist, und sonach wesentlich zur Erhebung des Gemüthes beiträgt, so trafen weise Gesetzgeber die Verordnung der Fasten, d. h. sie erklärten, daß es ein der Gottheit angenehmes Werk sei, sich zu gewissen Zeiten der Speisen zu enthalten. Die ersten Christen behielten diese Ansicht bei, und fasteten gewöhnlich an den Tagen, welche hohen Festen vorangingen. Allmälig wurde dieses ursprünglich freiwillige Fasten zur kirchlichen Vorschrift erhoben, und noch jetzt ist es ein wichtiger Theil des Cultus der katholischen Kirche. Vorzugsweise nennt man Fasten die vierzig Tage, welche dem Charfreitage vorangehen, und während derer die katholischen Christen sich aller Fleischspeisen enthalten sollen.

–s–

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 4. [o.O.] 1835, S. 78.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: