[420] Ingeburg von Norwegen, die Tochter Waldemar's I. und Canut's VI. Schwester, geb. 1177, ward 1193 die Gattin Philipp August's v. Frankreich. Eben so schön als tugendhaft, faßte dennoch Philipp gleich nach dem Beilager eine entschiedene Abneigung gegen sie, deren Grund man im Geiste des Zeitalters in einer Verzauberung suchte. Ingeburg mußte den Hof verlassen, und Philipp beschloß, sich von ihr zu trennen; als Grund zu derselben sollte die entfernte Verwandtschaft der Prinzessin und des Königs gelten. In einer Versammlung der Bischöfe und Großen des Reiches zu Compiegne wurde die Heirath für ungiltig erklärt und Ingeburg erhielt die Weisung, sich nach Dänemark zurückzuziehen. Im Bewußtsein ihres Rechtes weigerte sie sich und ging in das Kloster zu Soissons. Hier fehlte es der unglücklichen Fürstin am Nöthigsten; sie war gezwungen, Kleider und Juwelen zu verkaufen, um ihre geringen Bedürfnisse zu befriedigen. Philipp nämlich wollte sie durch diese Vernachlässigung zwingen, selbst auf Scheidung anzutragen. Während dieser Zeit sah jedoch Canut, der Bruder Ingeburg's, diese unwürdige Behandlung keineswegs gleichgiltig an. Er sandte seinen Kanzler und den Abt Wilhelm von Eskil, einen Franzosen, der die Verbindung der Königin eingeleitet hatte, nach Rom, um beim Papst Cölestin III. in dieser Angelegenheit Beschwerde zu führen. Der heil. Vater sandte auch sogleich zwei Legaten nach Frankreich, die ein Concilium zur Prüfung der Ehe des Königs zusammenrufen sollten. Die Mitglieder desselben aber wurden durch den Einfluß des Hofes so eingeschüchtert, daß sie wieder aus einander gingen, ohne etwas entschieden zu haben; und Philipp vermählte sich in Folge dessen mit Maria Agnese, der Tochter des Herzogs von Meran. Ingeburg[420] hingegen erneuerte, von ihrem Bruder unterstützt, ihre Klage am päpstlichen Hofe. Innocenz III, der Nachfolger Cölestin's, verfolgte die Sache mit mehr Nachdruck, ließ Philipp's zweite Ehe für ungiltig erklären und dem König unter Androhung des Kirchenbannes befehlen, Ingeburg als seine gesetzmäßige Gemahlin wieder in ihre Rechte einzusetzen. Als diese Drohung ohne Wirkung blieb, schleuderte er den Bannstrahl über ganz Frankreich. Acht Monate blieben alle Kirchen geschlossen und nur die Leichen derjenigen, welche das Kreuz genommen, durften beerdigt werden. Anfangs suchte Philipp durch harte Behandlung der Priester die Maßregel des Papstes zu vereiteln; ihre Beharrlichkeit aber ermüdete ihn, und er bat den Papst um Erlaß des Interdictes und nochmalige Revision des Scheidungsprozesses. 1201 wurde zu Soissons ein feierliches Concilium gehalten, welchem der König und die Königin persönlich beiwohnten. Ingeburg erschien in Begleitung der Bischöfe und Rechtsgelehrten, welche ihr Canut aus Dänemark zugesandt, vor den Schranken des Gerichtes. Sein Ausspruch lautete zu ihren Gunsten, und Philipp sah sich genöthigt, seine erste Gemahlin nach 6jähriger Trennung wieder anzunehmen. Agnes wurde von ihm geschieden und verbannt; sie starb aus Kummer über diese unverschuldete Schmach. Ingeburg aber überlebte ihren Gatten noch 14. Jahre und starb 1237 zu Corbeil. Der Bischof von Tournay sagt von ihr in einem Briefe, der auf unsere Zeit gekommen: »Sie übertraf Sara an Klugheit, Rebekka an Weisheit, Rahel an Anmuth, Anna an Demuth und Helena an Schönheit etc.« Nach diesem Zeugnisse ist die Abneigung des Königs gegen eine so trefflich ausgestattete Frau nur noch unerklärlicher. Laporte Dutheil hat sich Mühe gegeben, diesen dunklen Punkt in der französischen Regentengeschichte aufzuhellen; leider ist davon nur die Einleitung in den Mémoires de l'institut etc. erschienen. Eine vollgiltige Rechtfertigungsschrift des schnöden Betragens von Seiten Philipp's fehlt noch immer.
E. v. E.
Brockhaus-1809: Norwegen oder Norge · Norwegen
DamenConvLex-1834: Norwegen