Kammerfrau

[54] Kammerfrau einer Fürstin, ist fast allemal Witwe und führt die Oberaufsicht über das Häusliche derselben. Im Range steht sie über der Kammerdienerin und muß als Vertrauteste des weiblichen Hofstaates in einem Cabinet neben dem Schlafzimmer ihrer Gebieterin schlafen, um ihr auch des Nachts in jedem Nothfalle beistehen zu können.

F.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 6. [o.O.] 1836, S. 54.
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