[366] Narkotisch oder betäubend, bezeichnet die Eigenschaft giftiger Gewächse, das Nervensystem in seinen Verrichtungen zu stören oder zu unterdrücken, so daß der belebende Einfluß desselben gebunden oder das Leben selbst zerstört wird. Einige, wie Schierling, Bilsenkraut und andere, wirken sogleich auf's Nervensystem, andere, wie Opium, erst erregend auf's Blutsystem und dann erst auf die Nerven. Manche sind in kleiner Menge betäubend und erst in größerer tödtlich.
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