[295]Prinzen von Geblüt, nicht die Söhne oder Enkel eines regierenden Fürsten, sondern entferntere Anverwandte, die aber mit ihm denselben Stammvater haben und in der Regel zur Thronfolge berechtigt sind.
Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 8. [o.O.] 1837, S. 295.