[2] Absolut (absolutus): losgelöst von jeder Bestimmtheit, jeder Verbindung, jeder Abhängigkeit; in und durch sich bestehend, uneingeschränkt, beziehungs- und bedingungslos, unbedingt, in jeder Beziehung. Gegensatz: relativ (s. d.). »Absolut« entspricht dem kath' hauto (an sich) bei PLATO, ARISTOTELES, PLOTIN. Bei den Scholastikern bedeutet »absolutum« das »purum«, »sine ulla conditione«, »non dependens ab alio« (GOCLEN, Lex. phil. p. 9). Gott wird das »absolutum« genannt von NICOLAUS CUSANUS (Doct. ignor. II, 9). Bei SPINOZA u. a. finden wir den Gegensatz von »absolute« und »respective« (Cog. met.[2] I, 6, P. 60). COLLIER gebraucht das Wort im Sinne von independent (Clav. univ. p. 2). Nach TETENS ist absolut, »das auf nichts anderes sich Beziehende, das Unbezogene« (Phil. Vers. I. 145). Zur Zeit Kants bedeutet absolut »daß etwas von einer Sache an sich selbst betrachtet und also innerlich gelte« oder »daß etwas in aller Beziehung (uneingeschränkt) gültig ist« (Kr. d. r. V. S. 281). Bei J. G. FICHTE heißt absolut so viel wie »gänzlich unbeschränkt«, »schlechthin« (Gr. d. g. Wiss. S. 97). Er spricht von einem absoluten Ich (s. d.). Von SCHELLING an wird »das Absolute« für den Urgrund der Dinge, die Gottheit, häufig gebraucht. SCHOPENHAUER eifert gegen diesen Gebrauch, das Wort bezeichne nichts als das »An-nichts-geknüpft-sein« (Neue Paral. § 96). Als absolut wird Gott übrigens schon von THOMAS (»Absolutum, secundum quod in se est« Sum. th. I, qu. 85, 3), ferner auch von LEIBNIZ (Erde. p. 138 ff.) bezeichnet. CHR. WOLF definiert das Absolute als »dasjenige Ding, welches den Grund seiner Wirklichkeit in sich hat und also dergestalt ist, daß es unmöglich nicht sein kann«, d.h. ein »selbständiges Wesen«, das »von allen Dingen unabhängig ist« (Vern. Ged. I, § 929, § 938). Vgl. Gott.