[732] Wesen (ousia, essentia) ist 1) ontologisch das, was das Selbst-Sein, die eigenste, constante Natur (s. d.) eines Dinges constituiert, im Unterschiede von dessen raumzeitlich bestimmtem, veränderlichen Dasein (existentia). Das Wesen einer Sache ist logisch das, worauf es für die Zwecke des Denkens ankommt, was man im Begriffe der Sache festlegen, festhalten, betonen will, muß. das Wesen wird durch (methodische) Urteile constatiert, gesetzt, im Begriffe erfaßt, bestimmt. Das Wesen ist das objective Correlat des (wissenschaftlichen) Begriffes. Wegen der Relativität und Unabgeschlossenheit der Erkenntnis ist uns das »Wesen« der Außendinge nur relativ-partiell, nicht absolut-total zugänglich. Wesentlich (ousiôdês, essentialis) ist, was notwendig zum Begriff, zum Bestande einer Sache gehört, was von ihr (ihrem Begriffe) logisch unabtrennbar ist (s. Eigenschaft). Wesen ist 2) die Einzelsubstanz, das Einzelding. Das Wesen der Dinge wird durch methodische Verarbeitung der Erfahrung denkend bestimmt.
In der älteren Philosophie herrscht eine gewisse Hypostasierung des Wesens, der Wesenheit. Bei PLATO wird das Gattungswesen zur Idee (s. d.). ARISTOTELES versteht unter Wesen (ousia, to ti ên einai) sowohl das Einzelwesen (Met. VII 2, 1043 a 21) als auch insbesondere das stofflose, ewige Seinsprincip von Dingen (ousian aneu hylês, Met. VII 7, 1032 b 14. vgl. Met. VII 4, 1030 a 18 squ.). Das Wesen des Dinges wird im Begriffe erfaßt (to ti ên einai estin hosôn ho logos estin horismos, Met. VII 4, 1030 a 6. ho logos tên ousian horizei, De part. anim. IV, 5). Das Wesen ist der Gegenstand des Wissens (Met. VII 4, 1030 b 5). Das ti ên einai (Was war – Sein) ist die abstracte Wesenheit. Über diesen Terminismus bemerkt ÜBERWEG-HEINZE, er sei »die zusammenfassende Formel für Einzelausdrücke folgender Art: to agathô einai, to heni einai, to anthrôpô einai, so daß das ti ên als im Dativ stehend zu denken ist. Die Verbindung mit einai bezeichnet das durch die abstracte Begriffsform Gedachte (die Wesenheit)...[732] Der Dativ ist wohl der possessivus«. »Nun könnte zur Vertretung der Verbindungen der einzelnen Dative mit einai als allgemeiner Ausdruck etwa to ti estin einai erwartet werden. da aber die Frage als schon erfolgt zu denken ist, so hat Aristoteles das Imperf. ên gewählt« (Grundr. d. Gesch. d. Philos. I9, 251 f.). H. COHEN wiederum meint: »Das unübersetzbare Wort to ti ên einai bezieht sich vielleicht auf das Fragewort des Sokratischen Begriffs. nur wird aus dem Was ist bei ihm Was war. auf dieses Fragewort Was war? wird das Sein nunmehr begründet.« »Was war? Die Frage bedeutet: der Grund des Seins muß jenseit der Gegenwart gelegt werden,« »ein Vor-Sein wird gesucht und in ihm das Sein gegründet und gesichert« (Log. S. 27 f.). – Vgl. PORPHYR, Isag. C. 3.
Nach der Ansicht der Scholastiker setzen sich die Dinge aus »essentia« und »existentia« zusammen (s. Sein). Während bei Gott Essenz und Existenz zusammenfallen, kommt bei den endlichen Dingen die Existenz als Complement erst zur Wesenheit hinzu. Die Wesenheit wird auch als »id quod erat esse« oder als »quidditas« (s. d.) bezeichnet. Die Essenz ist die abstracte Wesenheit, die Dingheit. Die Essenz ist das, was dem Dinge das Sein verleiht (vgl. Prantl, G. d. L. III, 116, 217). – THOMAS erklärt: »Essentia proprie est id, quod significatur per defnitionem« (Sum. th. I, 29, 2 ad 3). Bloß der »intellectus« erfaßt »essentias rerum« (l. c. I, 57, 1). SUAREZ definiert: »Primo modo dicimus, essentiam rei esse id, quod est primum et radicale ac intimum principium omnium actionum et proprietatum, quae rei conveniunt... Secundo autem modo dicimus essentiam rei esse, quae per definitionem explicatur« (Met. disp. 2, sct. 4). Wesenheit und Existenz sind nur begrifflich verschieden (Met. disp. 31, sct. 1 ff.. gegen den Thomismus). – Nach GOCLEN ist Wesen (essentia) »rei cuiusque simplex et omnibus proprietatibus atque accidentibus spoliata constitutio« (Lex. philos. p. 164). »Essentiale« ist »quod per se includitur in essentia rei, ut in compositione chrêmatos« (l. c. p. 167). Im Scotistischen Sinne (s. Unterscheidung) erklärt MICRAELIUS: »Essentia et entitas notat abstractum entis positiva: quanquam ens et essentia seu entitas non differt realiter, sed modaliter et formaliter« (Lex. philos. p. 381 f.).
Nach HOBBES ist das Wesen das Accidens, das einem Körper den Namen gibt (»propter quod corpori alicui certum nomen imponimus«), »accidens, quod subiectum suum denominat« (De corp. C. 8, 23). Nach SPINOZA ist »esse essentiae« »modus ille, quo res creatae in attributis Dei comprehenduntur« (Cogit. met. I, 2). Wesen eines Dinges ist, wodurch das Ding als solches gesetzt wird, das, ohne welches es weder gedacht werden noch sein kann. »Ad essentiam alicuius rei id pertinere dico, quo dato res necessario ponitur et quo sublato res necessario tollitur. vel id, sine quo res, et vice versa quod sine re nec esse nec concipi potest« (Eth. II, def. II). »Ad essentiam hominis non pertinet esse substantiae, sive substantia formam hominis non constituit« (l. c. prop. X). MALEBRANCHE versteht unter dem Wesen (essence) eines Dinges »ce que l'on conçoit de premier dans cette chose, duquel dependent toutes les modifications que l'on y remarque« (Rech. III, 1). Nach LOCKE bedeutet das Wesen (essence) ureigentlich »the real constitution of thinge« (Ess. III, ch. 3, § 15), die innere Verfassung des Dinges, von welcher dessen erkennbare Eigenschaften abhängen (ib.). Alles im Begriffe Erfaßte ist wesentlich (l. c. § 19. ch. 6, § 2). Von dem nominalen ist das reale Wesen, die innere Constitution des Dinges, zu unterscheiden (l. c. ch. 3, § 18. ch. 6, § 6). bei den einfachen Vorstellungen[733] sind beide eins (l. c. ch. 3, § 18). Nach LEIBNIZ ist das Wesen die Möglichkeit dessen, was man denkt (Nouv. Ess. III, ch. 3, § 15), die in der Vernunft begründete, ewige Bedingung des Daseins eines Dinges (l. c. § 19). CHR. WOLF bestimmt das Wesen als »dasjenige, darinnen der Grund von dem Übrigen zu finden, was einem Dinge zukommt« (Vern. Ged. I, § 3). »Quae in ente sibi mutuo non repugnant, nec tamen per se invicem determinantur, essentialia apppellantur atque essentiam entis constituunt« (Ontolog. §143). »Essentia primum est, quod de ente concipitur, nec sine ea ens esse potest« (l. c. § 144). Das Wesen ist ewig, notwendig, unveränderlich (Vern. Ged. I, § 40 ff.). Nach BILFINGER ist Wesen der Begriff (conceptus), »cuius ope caetera, quae de re aliqua dicuntur, demonstrari possunt« (Dilucid. § 6). CRUSIUS bestimmt: »Dasjenige, was einem Dinge beständig zukommt, heißt zusammengenommen sein logicalisches Wesen« (Vernunftwahrh. § 30). Nach FEDER besteht das Wesen eines Dinges in dessen wesentlichen Eigenschaften, d.h. jenen, »die niemals fehlen und daher den feststehenden Begriff von diesem Dinge hergeben« (Log. u. Met. S. 237). Von dem relativen, hypothetischen oder Nominal-Wesen ist das absolute Wesen zu unterscheiden (l. c. 23S ff.. vgl. HOLLMANN, Met. § 28 f., u. a.). BONNET erklärt das absolute Wesen der Dinge für unerkennbar. »Nous ne connoissons donc point l'essence réelle des choses. Nous n'apercevons que les effets, et point du tout les agens«. »Ce que nous nommons l'essence du sujet, n'est donc que son essence nominale. Elle est le résultat de l'essence réelle, l'expression des rapports nécessaires sous lesquels le sujet se montre à nous. Nous ne pouvons le voir autrement, parce que notre manière d'apercevoir est indépendante de notre volonté« (Ess. analyt. XV, 242 f.). Nach HOLBACH ist das Wesen »ce qui constitue un être ce qu'il est, la somme de ces propriétés ou des qualités après lesquelles il existe et agit comme il fait« (Syst. de la nat. I, ch. 1, p. 12). ROBINET bestimmt: »L essence d'une chose est ce par quoi la chose est ce qu'elle est« (De la nat. I, 263).
KANT definiert: »Wesen ist das erste innere Princip alles dessen, was zur Möglichkeit eines Dinges gehört« (Met. Anf. d. Naturwiss. Vorr., S. III). Wesentlich sind die constanten Merkmale einer Sache (Log. S. 89). »Der Inbegriff aller wesentlichen Stücke eines Dinges oder die Hinlänglichkeit der Merkmale desselben der Coordination oder der Subordination nach ist das Wesen« (l. c. S. 90). Es kann nur für uns vom logischen Wesen die Rede sein. dieses ist »der erste Grundbegriff aller notwendigen Merkmale eines Dinges« (l. c. S. 91. vgl. Üb. eine Entdeck. 2. Abschn., S. 52 f.). Nach KIESEWETTER ist Wesen »dasjenige, was notwendig zur Vorstellung eines Dinges... gehört« (Gr. d. Log. ad § 58). FRIES erklärt: »Alle Merkmale zusammen, welche den Inhalt eines Begriffes ausmachen, nennt man auch das logische Wesen dieses Begriffes« (Syst. d. Log. S. 122). BACHMANN bestimmt: »Das Wesen... eines Dinges nennen wir den Inbegriff der beharrlichen Eigenschaften in ihm, durch welches es eben so und nicht anders bestimmt worden. Man kann sie nicht wegdenken, ohne die innere Natur desselben aufzuheben« (Syst. d. Log. S. 104).
Nach BOUTERWEK ist daß Wesen »dasjenige im Dasein, kraft dessen etwas, das wahrhaft ist, auf irgend eine Art in sich selbst und durch sich selbst ist« (Lehrb. d. philos. Wissensch. I, 98 f.). Nach OERSTED ist das Wesen eines Dinges dessen »lebende Idee« (B. d.). Nach SUABEDISSEN ist das Wesen einer Sache »das, was sie eigentlich ist, ihre wahre, sich selbst gleichbleibende Bedeutung im Ganzen der Dinge«. Es ist der innere Grund dessen, was aus[734] der Sache hervorgeht (Grdz. d. Lehre von d. Mensch. S. 125). CHR. KRAUSE nennt »Wesen« das Absolute (s. Gott) (Vorles. S. 168). Selbheit, Ganzheit, Vereinheit sind Momente der Wesenheit (Vorles. S. 172 ff.. Abr. d. Rechtsphilos. S. 21. vgl. Urwesen). Das Wesen ist das »Selbständige« (Vorles. S. 49). »Wesenheit« ist »das, was ein Wesen weset und ist« (l. c. S. 49, 172). HEGEL versteht unter Wesen eine metaphysische Kategorie, ein Moment des dialektischen (s. d.) Processes. »Das Sein oder die Unmittelbarkeit, welche durch die Negation ihrer selbst Vermittlung mit sich und Beziehung auf sich selbst ist, somit ebenso Vermittlung, die sich zur Beziehung auf sich, zur Unmittelbarkeit aufhebt, ist das Wesen« (Encykl. § 111). »Das Wesen ist der Begriff als gesetzter Begriff.« »Das Wesen ist... das Sein als Scheinen in sich selbst.« »Das Absolute ist das Wesen« (l. c. § 112). Das Wesen ist »In-sich-sein« (l. c. § 114. vgl. K. ROSENKRANZ, Syst. d. Wissensch. S. 47 ff.). Nach SCHLEIERMACHER ist das Wesen »das Zugleich von Kraft und Erscheinung als Kraft oder auf allgemeine Weise gesetzt« (Philos. Sittenlehre § 52). Nach HILLEBRAND ist das Wesen der Dinge ihre »Endlichkeit in der Unendlichkeit«, die »ewige Identität des Allgemeinen und Besondern« (Philos. d. Geist. II, 53 f.). Nach C. H. WEISSe bezeichnet »Wesen« die Selbständigkeit des Seienden, das feste Bestehen (Grdz. d. Met. S. 366). Wesen ist »die Wahrheit des Seins« (l. c. S. 266). Es ist die Kategorie, in der sämtliche ontologische Kategorien enthalten sind (l. c. S. 267 ff.). Nach HERBABT ist Wesen, »was als seiend gedacht wird« (Hauptp. d. Met. S. 26). ROSMINI erklärt: »Essenza chiamo ciò che si comprende nell' idea di una qualche cosa« (Nuovo saggio II, 217). Nach SCHOPENHAUER liegt das innerste Wesen jedes Tieres und auch des Menschen in der Species (W. a. W. u. V. II. Bd., C. 41). – Vgl. BRANISS, Syst. d. Met.2, S. 268 ff.. CHALYBAEUS, Wissenschaftslehre S. 133, u. a. Nach W. ROSENKRANTZ ist Wesen »die nicht in die Erscheinung fallende Ursache, wodurch das zum Begriffe eines Dinges Gehörige zu dem in der Erscheinung Seienden wird« (Wissensch. d. Wiss. I, 363).
Nach J. ST. MILL ist das Wesen »das Ganze der durch das Wort mitbezeichneten Attribute« (Log. I, 131). TAINE erklärt: »Der wesentliche Charakter ist eine Eigenschaft, aus der alle übrigen oder wenigstens viele andere Eigenschaften nach feststehenden Zusammengehörigkeiten hervorgehen« (Philos. d. Kunst 1866, S. 43). Nach LOTZE ist das Wesen eines Dinges das »Gesetz seiner Verhaltungsweise« (Met. S. 65 ff.). K. HEIDMANN bestimmt: »Wesentlich in jedem Einzelding ist... alles, soweit es aus seinem Specialgesetz allein floß« (Der Substanzbegr. S. 51). HAGEMANN definiert: »Die Wesenheit ist... die innere Einheit aller derjenigen Bestimmtheiten, wodurch ein Ding das ist, was es ist, und wodurch es sich von allen andern Dingen unterscheidet« (Met.2, S. 21). »Die physische Wesenheit ist die Einheit derjenigen Bestimmtheiten, wodurch ein Ding einzig in seiner Art und von allen anderen Dingen derselben Art verschieden ist« (individuelle Wesenheit). »Die metaphysische Wesenheit ist die Einheit derjenigen Bestimmtheiten, welche ein Ding mit andern Dingen derselben Art gemeinsam hat« (specifische, begriffliche Wesenheit) (l. c. S. 21). »Die Wesenheiten der Dinge, bloß begrifflich gefaßt, sind unteilbar, unveränderlich und ewig« (l. c. S. 22). Nach OSTWALD ist das Wesen einer Sache »die Gesamtheit ihrer möglichen Beziehungen« (Vorles. üb. Naturphilos.2, S. 216). Nach R. STAMMLER ist es »die Einheit bleibender Bestimmungen« (Lehre vom richtig. Recht S. 95). Nach SIGWART ist das Wesen die »Einheit des Dinge,[735] sofern sie für sich die Notwendigkeit gewisser Eigenschaften enthält« (Log. I2, 268). Nach LAZARUS enthält der Begriff das Wesen des Dinges (Leb. d. Seele II2, 301). RIEHL bemerkt: »Wir machen für die Erfahrung das Beständige und Gleichförmige in den Erscheinungen zum Wesen derselben, weil wir auf Grund von Beständigkeit und Gleichförmigkeit die Ergreifung überhaupt begreifen können« (Philos. Krit. II 2, 25). Der Begriff des Wesens ist zunächst ein logischer Begriff. in diesem Sinne ist uns nichts bekannter als das Wesen der Dinge (l. c. S. 27). Ähnlich erklärt WUNDT, daß logische Momente es sind, welche unser Denken in der Verbindung der Begriffselemente bestimmen. »Darin liegt die Bedeutung jener erkenntnistheoretischen Formel, welche sagt, daß in dem Begriff das Wesen des Gegenstandes erfaßt werde. In dieser Formel liegt das Wahre, daß wir jeden Begriff aus denjenigen Beziehungen zusammensetzen, die unserem Denken wesentlich erscheinen« (Log. I, 100). L. ZIEGLER bestimmt: »Das Wesen der Dinge ist ihr logische, Gehalt, die Sämtlichkeit der in ihnen vorhandenen Gesetze« (Wes. d. Cultur, S. 75). HUSSERL versteht unter dem erkenntnistheoretischen Wesen eines objectivierenden Actes »den gesamten, für die Erkenntnisfunction in Betracht kommenden Inhalt« (Log. Untere. II, 568). SCHUPPE erklärt: »Man pflegt wesentliche und unwesentliche Eigenschaften zu unterscheiden, ohne doch den Unterschied genau angeben zu können. Denn daß das Wesentliche dasjenige sei, ohne welches das Ding aufhöre zu sein, was es ist, kommt darauf hinaus, daß dann eben nur ein anderer Name zu geben wäre. Wesentlich ist alles dasjenige, was real, d.h. nach gesetzlicher Notwendigkeit zusammen sein resp. einander folgen muß, was also dasein oder eintreten muß, wenn das und das andere da ist oder vorhergegangen ist, mag dieses nun etwas speciell oder nur generell Bestimmtes sein. Wenn zur genauern Bestimmung im Speciellen oder Individuellen nur ein Kreis bestimmter Möglichkeiten zur Verfügung steht, so ist es für den gedachten Begriff unwesentlich, welche von diesen Möglichkeiten gegebenenfalls wirklich eingetreten ist, aber daß gerade diese Zahl von diesen Möglichkeiten zur Verfügung steht, ist wesentlich. Wesentlich ist also alles dasjenige was den Art- und Gattungsbegriff... ausmacht, und dann schränkt sich der Sinn des Unwesentlich auf den Gegensatz zum Art- und Gattungsbegriff ein. was nicht zu diesem gehört, wird unwesentlich genannt. Unwesentlich ist also etwas immer nur in Relation auf etwas oder für etwas, niemals in einem absoluten Sinne. es kommt nur auf die Causalverkettungen an. Für den Zweck, den man gegebenenfalls gerade verfolgt, ist etwas unwesentlich, weil es ihn nicht zu fördern geeignet ist, für einen naturgesetzlichen Complex von Erscheinungen ist etwas unwesentlich, weil es nicht von diesem Gesetze gefordert wird. Alles, was zum Individuum gehört, ist für die Art, unter welcher es ist, unwesentlich, aber für das Individuum als dieses Individuum ist es wesentlich« (Log. S. 133 f.). Nach R. WAHLE haben wir nur einen negativen Begriff vom Wesen der Dinge (Kurze Erklär. S. 187 f.). – Vgl. Merkmal, Substanz, Sein, Ding an sich.
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