Fatalismus

[331] Fatalismus: Lehre von der unbedingten Herrschaft des Schicksals (s. d.), des Fatums, von der absoluten Vorherbestimmung (Prädestination, (s. d.)) alles Geschehens, derart, daß es gleichgültig ist, wie man handelt, da ein bestimmter Effect auf jeden Fall – infolge des Willens Gottes, des Schicksals, des Causalnexus – eintreten muß. Vom Determinismus (s. d.) unterscheidet sich der Fatalismus darin, daß er die causale, active Rolle des Willens verkennt, der doch auch ein nicht zu übergehender Factor des Geschehens ist. Dem Fatalismus huldigen in verschiedener Weise einige Stoiker (Diog. L. VII, 149; CICERO, De nat. deor. I, 25, 70) und der Islam. Gegen den Fatalismus erklärt sich u. a. GIZYCKI (Moralphilos. S. 313 ff.). Vgl. Willensfreiheit.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 331.
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